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Im Rahmen der Elektrifizierung des Oberlands streben wir an, möglichst viele Bahnübergänge zwischen Holzkirchen und Lenggries sowie Holzkirchen und Bayrischzell zu beseitigen. Als Ersatz bauen wir Straßen- und Eisenbahnbrücken. Damit entfallen Wartezeiten an geschlossenen Schranken und die Verkehrsflüsse auf Schiene und Straße werden deutlich verbessert. Zudem sinkt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen beträchtlich, da sich Züge und Straßenverkehrsteilnehmer nicht mehr an (teilweise unbeschrankten) höhengleichen Kreuzungen begegnen.

Unfälle zwischen Schiene und Straße

Die Zahl der Unfälle an Kreuzungen zwischen Schiene und Straße sinkt generell. Im Jahr 2002 waren es noch etwa doppelt so viele wie 2018, wo es nur noch zu 146 Zusammenstößen kam. 60 Prozent dieser Unfälle passierten an technisch gesicherten Bahnübergängen. Aus diesem Grund werden alternative Erschließungskonzepte sowie Über- und Unterführungen bevorzugt. Seit 1950 hat sich die Anzahl der höhengleichen Kreuzungen bereits von 28.000 auf 16.391 reduziert.

In den meisten Fällen verursacht die Unaufmerksamkeit oder der Leichtsinn der Autofahrer einen Zusammenstoß. Denn das Verhalten am Bahnübergang ist eigentlich klar geregelt.

Der Zug hat Vorfahrt

An Bahnübergängen gilt die klare Regel: Schiene vor Straße. Das wird durch das rot-weiße Andreaskreuz verdeutlicht. Der Zug hat nämlich weder die Möglichkeit auszuweichen noch rechtzeitig zum Stillstand zu kommen. Bei Tempo 100 braucht ein Personenzug fast einen Kilometer, bis er zum Stehen kommt. Deshalb schließen sich die Schranken am Bahnübergang auch schon einige Zeit bevor der Zug durchfährt. So kann der Zug rechtzeitig bremsen, wenn die Strecke noch nicht geräumt ist. Wichtig ist, dass alle Beteiligten die Regeln kennen und befolgen. Viele Autofahrer wissen zum Beispiel nicht, dass sie auch bei gelbem Licht oder rotem Blinklicht direkt anhalten müssen.

Vorteile für alle

Auch die Deutsche Bahn und der Straßenverkehr profitieren von weniger Unfällen und freier Fahrt. Außerdem sollen Kommunen bei der Umgestaltung der Strecken an höhengleichen Kreuzungen finanziell entlastet werden. Nach Paragraph 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes mussten die Straßenbaulastträger, wie zum Beispiel Gemeinden, bislang ein Drittel der Kosten tragen, wenn Bahnübergänge durch Neubauten (Unter- oder Überführungen) ersetzt wurden. Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ sind die Kommunen künftig von der Zuzahlung des kreuzungsbedingten Kostenanteils in Bayern vollständig befreit.

Ziel der Deutschen Bahn ist es, in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen die Anzahl von Bahnübergängen weiter zu verringern. Denn: „Der beste Bahnübergang ist der, den es nicht mehr gibt“.